Kinder (2-11 Jahre) erhalten 20% Ermäßigung auf den Flugpreis.
Kinder (2-4 Jahre) können nur in Begleitung einer Person ab 16 Jahre reisen, die, sofern sie nicht erziehungsberechtigt ist, bei der Abfertigung die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (Formular Elterliche Zustimmung für alleinreisende (Klein-) Kinder (0-4 Jahre )) vorzulegen hat.
Unbegleitete Kinder (5 – 11 Jahre) werden befördert, wenn sie bei der Abfertigung die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (Formular Elterliche Zustimmung für alleinreisende Kinder (5-11 Jahre)) vorweisen können.
Für die Beförderung von Unbegleiteten Kindern wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,00 pro Strecke erhoben.
Jugendliche (12 – 17 Jahre) ohne Begleitung werden befördert, wenn sie bei der Abfertigung die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (Formular Elterliche Zustimmung für alleinreisenden Jugendlichen (12-17 Jahre)) vorweisen können.
Kinder und Jugendliche ohne Begleitung werden nur befördert, wenn sie mindestens 2 Werktage unter Telefon +49 (0)30 522 80 82 66, Fax +49 (0) 30 52280-8245 oder E-Mail passage@germania.aero angemeldet werden und die Beförderung schriftlich von Germania rückbestätigt worden ist.
Achtung:
Auch für Kinder und Jugendliche müssen Sie ein gültiges geeignetes Ausweisdokument vorlegen (Kinderreisepass). Es wird darauf hingewiesen, dass in manchen Ländern Kleinkinder, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer/ ihres Erziehungsberechtigten vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat zu verlassen (Prävention gegen Kindesentführung). Es ist Sache des Fluggastes, etwa erforderlichen Unterlagen mitzuführen, bei Nichtvorlage kann Germania die Beförderung verweigern. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall das Auswärtige Amt in Ihrem Zielland, um landesspezifische Besonderheiten zu prüfen.
Stand: 10. März 2010