
Maßgeblich für die Zuordnung zu den jeweiligen Gruppen ist das Alter des jungen Fluggastes bei Antritt des gebuchten Fluges.
Neugeborene bis zum Alter von 48 Stunden werden zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden nicht befördert, bis zum Alter von 7 Tagen ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Kleinkinder (bis zum vollendeten 2. Lebensjahr) ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz und Freigepäck fliegen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten/Begleitperson und zahlen 10 % des regulären Netto-Flugpreises. Die Beförderung eines Kleinkindes ist nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich. Aus Sicherheitsgründen darf ein erwachsener Fluggast nicht mehr als ein Kleinkind begleiten. Wir weisen darauf hin, daß aus Sicherheits- und Platzgründen die Anzahl der Kleinkinder pro Flug begrenzt ist.,. Falls die erwachsene Begleitperson nicht erziehungsberechtigt ist, hat sie bei der Abfertigung die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten Formular Elterliche Zustimmung für alleinreisende (Klein-)Kinder (0-4 Jahre) vorzulegen.
Benutzung von Kinderrückhaltesystemen (KRS) in Germania Flugzeugen
Kleinkinder müssen gemäß EU-OPS 1.320 und EU-OPS 1.730 auf dem Schoß der erwachsenen Begleitperson und mit Sicherung durch einen Schlaufengurt (Loopbelt), der gekoppelt ist mit dem Sicherheitsgurt der Begleitperson, befördert werden, sofern kein anderes KRS verwendet wird.
Germania akzeptiert neben der Sicherung von Kleinkindern mit Loopbelts (welche Germania an Bord zur Verfügung stellt) auch andere Kinderrückhaltesysteme (KRS) für Kleinkinder und Kinder, die der Fluggast selbst mit an Bord bringen muss.
Im Falle der Beförderung eines Kleinkindes mit einem anderen KRS als dem Loopbelt muß ein separater Sitzplatz zum Kinderpreis gebucht werden.
Geeignete KRS neben dem Loopbelt für Germania Flugzeuge sind:
Die Begleitperson muss, den Weisungen des Kabinenpersonals folgend, auf dem Platz direkt neben dem KRS sitzen und ist verantwortlich für das korrekte Befestigen des KRS auf dem Passagiersitz und das Sichern des Kindes im KRS.
Das Kabinenpersonal kann die Nutzung eines KRS an Bord trotz bestätigter Buchung ablehnen, falls die Einhaltung der Sicherheitskriterien nicht gewährleistet werden kann (z.B., wenn der Kindersitz defekt ist oder sich nicht auf dem Flugzeugsitz befestigen lässt).
Erfahrungsgemäß haben sich die folgenden Modelle mit dem Zulassungssiegel „For use in aircraft“ des TÜV Rheinland als besonders geeignet erwiesen:
Storchenmühle Maximum
ID-Nr.: 2711305500
Gewicht: 0-10 kg
Kindergröße: max. 75 cm
Das Kinderrückhaltesystem muss mindestens 2 Werktage vor Abflug unter, Telefon +49 (0) 30 52280-8266, Fax +49 (0) 30 52280-8245 oder email passage@germania.aero angemeldet werden.
Achtung:
Auch für Kleinkinder müssen Sie ein gültiges geeignetes Ausweisdokument vorlegen (Kinderreisepass). Es wird darauf hingewiesen, daß in manchen Ländern Kleinkinder, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer /ihres Erziehungsberechtigten vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat zu verlassen (Prävention gegen Kindesentführung). Es ist Sache des Fluggastes, etwa erforderlichen Unterlagen mitzuführen, bei Nichtvorlage kann Germania die Beförderung verweigern. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall das Auswärtige Amt in Ihrem Zielland, um landesspezifische Besonderheiten zu prüfen.
Stand: 10. März 2010