Hunde, Katzen und Schildkröten können zusammen mit Ihnen in der Flugzeugkabine transportiert werden, wenn sie in einem geeigneten Behältnis (max. Maße 45 x 35 x 20 cm, ausreichende Luftzufuhr, auslaufsicher) untergebracht sind, das mit Inhalt max. 6 kg wiegt.
Alle anderen Tiere sind vom Transport ausgeschlossen.
Während des gesamten Fluges darf weder der Kopf des Tieres aus dem Transportbehälter herausschauen, noch das Tier den Behälter verlassen. Bitte achten Sie darauf, dass der Behälter aus sicherheitsgründen während des gesamten Fluges unter Ihrem Vordersitz deponiert werden muss. Der Transportbehälter darf zu keiner Zeit, auch nicht bei Kauf eines Extrasitzes, auf den Sitzplatz gestellt werden. Für die Beförderung des Haustieres in der Kabine wird eine Gebühr in Höhe von 25 EUR pro Strecke berechnet.
Haustiere, die inklusive Transportbehälter über 6 kg wiegen, werden im Frachtraum befördert. Auch sie müssen in einem geeigneten Behältnis untergebracht sein. Pro Strecke werden 75 Euro für den Transport berechnet. Die Tiere müssen innerhalb eines geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behälters untergebracht sein. Sie müssen über angemessenen Raum verfügen, um in ihrer normalen Stellung stehen zu können. Ferner müssen sie über Raum zum Liegen verfügen. Eine solche Transportbox ist vom Fluggast zu stellen.
Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung unter Telefon: +49 (0)30-52280-8266 oder e-mail: passage@germania.aero angemeldet und von Germania schriftlich rückbestätigt wurde.
Bitte beachten Sie, dass an allen Transportboxen für Tiere im Frachtraum ein Wasser-/Futterbehälter vorhanden sein muss, der von außen befüllt werden kann. Der Behälter darf während des Fluges nicht befüllt sein.
Für die Einhaltung aller Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren verbunden sind, ist ausschließlich der Fluggast verantwortlich. Generell haftet der Fluggast für alle Schäden und Folgeschäden, die durch das Tier bzw. seinen Transport verursacht werden.
Der Transport von Tieren unterliegt den Bestimmungen der IATA Live Animal Regulations, die auf Anfrage von der Germania Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden kann.
Am 1. Oktober 2004 trat die EU-Verordnung 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Mitnahme von Heimtieren, die der Vermeidung von Tollwut dient, in Kraft. Wenn Sie Ihr Haustier mit auf die Reise nehmen möchten, müssen Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen informieren. Bitte lesen Sie sich die Verordnung vor der Buchung durch oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt, Veterinäramt oder der Grenzkontrollstelle. Insbesondere die Beförderung in das Vereinigte Königreich, nach Irland, Malta und Schweden ist nur unter Einhaltung sehr strenger Vorschriften erlaubt. Sie finden die Verordnung unter www.europa.eu.
Bitte beachten Sie, daß gegebenenfalls ergänzend die entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Buchungs- und Reisebedingungen des Flugreiseveranstalters gelten.
Stand: 30. Oktober 2011