„Personen mit eingeschränkter Mobilität“ oder „behinderte Menschen“ sind Personen, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.
Germania bietet Passagieren mit eingeschränkter Mobilität die für eine möglichst angenehme und komfortable Reise erforderliche Unterstützung. Bitte informieren Sie uns bei Buchung, spätestens jedoch bis 2 Werktage vor Abflug unter Telefon +49 (0)30 522 80 82 66 oder email: passage@germania.aero über Ihre besondere Bedürfnisse, auch wenn Sie mit einer Begleitperson reisen.
Um die Sicherheit der Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sowie aller anderen Passagiere zu gewährleisten, kann Germania die Anzahl der pro Flug beförderten Personen mit eingeschränkter Mobilität beschränken (Art. 4 Abs.1 VO (EG) Nr. 1107/2006). Maßgebend für die Beschränkung ist insbesondere, ob im Falle einer Notlandung eine ausreichend schnelle Evakuierung aller Passagiere gewährleistet ist.
Berücksichtigt wird dabei der Grad der Einschränkung, das eingesetzte Fluggerät und das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer nicht eingeschränkten Begleitperson auf dem Flug. Die letztendliche Entscheidungsbefugnis über die Beförderung liegt beim verantwortlichen Luftfahrzeugführer.
Für behinderte und mobilitätseingeschränkte Passagiere bieten alle EU Flughäfen kostenlose Hilfeleistungen sowohl beim Abflug als auch bei der Ankunft an. Damit wir alle die notwendigen Unterstützungsleistungen rechtzeitig organisieren können, ist die rechtzeitige Anmeldung Ihrer besonderen Bedürfnisse unbedingt erforderlich. Bitte informieren Sie uns bei Buchung, spätestens jedoch bis 2 Werktage vor Abflug unter Telefon +49 (0)30 522 80 82 66 oder email: passage@germania.aero über Ihre besondere Bedürfnisse, auch wenn Sie mit einer Begleitperson reisen. Wenn Sie uns über die notwendige Unterstützung nicht rechtzeitig in Kenntnis setzen, ist die Hilfeleistung am Flughafen möglicherweise nicht rechtzeitig verfügbar und Ihre Reisepläne werden unter Umständen gestört.
Behinderte Passagiere und mobilitätseingeschränkte Passagiere werden vom Terminal zum und ins Flugzeug begeleitet und bei Ankunft wieder hinaus und in den Terminal zurück. Bei Bedarf werden dafür kostenfreie Rollstühle bereitgestellt. Über spezielle Angebote der Flughäfen für mobilitätseingeschränkte Passagiere können Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Flughäfen informieren.
Die Beförderung von fluggasteigenen Rollstühlen bzw. sonstigen Mobilitätshilfen erfolgt kostenfrei und zusätzlich zum Freigepäck.
Der Transport erfolgt aus Platzgründen im Frachtraum. Der Rollstuhl ist daher bitte transportfähig als Sondergepäck aufzugeben. Sie erhalten ihn am Zielort entweder direkt am Flugzeug oder am Gepäckausgabeband zurück.
Batteriebetriebene Rollstühle und andere Mobilitätshilfen können nur befördert werden, wenn sie mit einer auslaufsicheren Trocken- oder Gelbatterie ausgestattet sind. Die Batterie darf nicht betriebsbereit angeschlossen und muss gegen Kurzschluss gesichert sowie sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein.
Rollstühle oder andere batteriebetriebene Mobilitätshilfen mit Nassbatterien fallen unter die einschlägigen Vorschriften über Gefahrengüter und können daher nicht transportiert werden.
Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung der Mobilitätshilfe spätestens 2 Werktage vor Abflug unter Angabe der Abmessungen und des Gewichts unter email: passage@germania.aero, Tel. +49 (0)30-52280-8266 oder Fax +49 (0)30-52280-8245 angemeldet und durch Germania schriftlich rückbestätigt wurde.
Germania bemüht sich nach besten Kräften um Sitzvergabe entsprechend den Bedürfnissen des jeweiligen behinderten Passagiers oder des jeweiligen Passagiers mit eingeschränkter Mobilität, jedoch unter Vorbehalt der Sicherheitsanforderungen und der Verfügbarkeit. Beachtet werden muss z.B, dass die Kabinenbesatzung nicht in ihren Aufgaben gestört wird und der Zugang zur Notausrüstung und die Räumung des Flugzeuges in Notfällen nicht behindert wird (JAR-OPS 1.260). Insbesondere dürfen Passagiere mit eingeschränkter Mobilität nicht in einer Sitzreihe an einem Notausgang befördert werden. Dies gilt gleichermaßen für begleitete wie für unbegleitete Passagiere mit eingeschränkter Mobilität.
Um geltenden Sicherheitsbestimmungen, die in internationalen, gemeinschaftlichen oder nationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind, oder um den Sicherheitsanforderungen des Luftfahrt-Bundesamtes nachzukommen, darf Germania verlangen, dass ein behinderter Passagier oder ein Passagier mit eingeschränkter Mobilität, der nicht in der Lage ist, sich an Bord des Flugzeuges in notwendigem Umfang selbst zu versorgen, von einer anderen Person auf dem Flug begleitet wird, die in der Lage ist, die erforderliche Hilfe zu leisten, die dieser Fluggast benötigt.
Die Begleitperson darf in ihrer Mobilität nicht eingeschränkt sein. Sie muss mindestens 16 Jahre sein und darf keine weiteren betreuungsbedürftigen Fluggäste (z.B. Kleinkind) begleiten.
Ein Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begeleitperson für solche Fluggäste besteht nicht, Begleitpersonen haben den vollen Flugpreis zu entrichten.
Passagieren mit der Mobilitätseinschränkung der Kategorie WCHS wird empfohlen, mit einer nicht eingeschränkten Begleitperson zu reisen. Passagieren mit der Mobilitätseinschränkung der Kategorie WCHC wird empfohlen, mit zwei nicht eingeschränkten Begleitpersonen zu reisen. Passagieren mit der Mobilitätseinschränkung der Kategorien BLIND und BLIND/DEAF wird empfohlen mit einer nicht eingeschränkten Begleitperson zu reisen, wobei diese Begleitperson gleichzeitig einen zweiten Passagier dieser Mobilitätskategorie begleiten kann.
Behinderte Passagiere können ihren anerkannten Behindertenbegleithund kostenfrei mit in die Flugzeugkabine nehmen.
Der Hund muss nicht in einem Transportbehälter untergebracht werden. Es ist jedoch erforderlich, dass der Hund sein Behindertenbegleithund-Geschirr trägt und alle für die Ein- und Ausreise notwendigen Dokumente des anerkannten Behindertenbegleithundes (gültiger Tierpass, Impf- und Gesundheitszeugnisse usw.) mitgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Beförderung jeglicher Tiere in das Vereinigte Königreich, nach Irland, Malta und Schweden nur unter Einhaltung sehr strenger Vorschriften erlaubt ist.
Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des anerkannten Behindertenbegleithundes bei Buchung, spätestens jedoch 2 Werktage vor Abflug, unter passage@germania.aero, Tel. +49 (0)30-52280-8266 oder Fax +49 (0)30-52280-8245 angemeldet und schriftlich von Germania rückbestätigt wurde.
Medizinische Hilfsmittel, Geräte und Medikamente sind aus Sicherheitsgründen anmeldepflichtig (spätestens bis 2 Werktage vor Abflug unter Telefon +49 (0)30 522 80 82 66 oder email: passage@germania.aero) und werden, sofern nicht verboten, nach schriftlicher Rückbestätigung in angemessenem und üblichen Umfang kostenlos im Frachtraum transportiert, sofern sie nicht unter zulässiges Hand-/ Kabinengepäck fallen. Wir empfehlen, medizinisches Gepäck separat zu verpacken. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes kann verlangt werden.
Sollte aus Gründen der Sicherheit die Beförderung einer Person mit eingeschränkter Mobilität nicht möglich sein, so wird Germania die Gründe für die Nichtbeförderung mitteilen.
Luftfahrtcodes
| Code | Inhalt |
|---|---|
| WCHR | Fluggast, der imstande ist, eine Treppe hinauf- und hinabzusteigen sowie sich im Flugzeug fortzubewegen, jedoch beim Transfer zwischen Flugzeug und Abflughalle, in der Flughalle selbst und zwischen Ankunfts- und Abfahrtsort in der Flughalle und Zielort einen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel benötigt. |
| WCHS | Fluggast, der nicht imstande ist, eine Treppe hinauf- und hinabzusteigen, sich jedoch in der Passagierkabine selbständig fortbewegen kann und beim Transfer zwischen Flugzeug und Abflughalle, in der Flughalle selbst und zwischen Ankunfts- und Abfahrtsort in der Flughalle einen Rollstuhl benötigt. |
| WCHC | Fluggast, der vollständig immobil ist und sich lediglich mit einem Rollstuhl oder einem anderen Hilfsmittel fortbewegen kann und der jederzeit auf Betreuung angewiesen ist. |
| DEAF | Hörgeschädigt. |
| BLIND | Sehgeschädigt. |
| BLIND / DEAF | Hör- bzw. sehgeschädigter Fluggast, der sich lediglich unter Begleitung eines Reisebegleiters fortbewegen kann. |
| MAAS | Fluggast, bei dem Abholung und Betreuung erforderlich sind. Alle übrigen Fluggäste, die besondere Hilfe brauchen, u.a. geistig Behinderte. |