Es gelten ergänzend die Germania Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB), die Bestandteil dieser AGB sind.
Die Buchung kann über Internet, Telefon (Service-Center 01805/737100, EUR 0,14/Minute aus dem deutschen Festnetz), ein Reisebüro oder an den von Germania beauftragten Ticketverkaufs-Schaltern erfolgen.
Der Fluggast hat bei der Buchung eine Kontaktadresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse anzugeben, über die er auch nach der Buchung bis zur vollständigen Durchführung der gebuchten Flugbeförderung für erforderliche Mitteilungen erreichbar ist (u.a. nach Art. 11 Abs. 3 VO 2111/05 (EG) und Art. 5 I c VO 261/2004 (EG).
Spätester Buchungszeitpunkt bei noch verfügbarer Kapazität ist 2 Stunden vor Abflugtermin. Danach ist eine Buchung nur noch direkt am Flughafen-Schalter möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt noch Plätze verfügbar sind.
Der gebuchte Flug gilt nur für die bei Buchung genannten Fluggäste und ist, sofern in diesen Bestimmungen nicht anders vereinbart, nicht übertragbar.
Beim Buchungsvorgang ist der tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass o.ä.) übereinstimmende Vor- und Nachname des Fluggastes / der Fluggäste anzugeben.
Kostenfreie Namensänderungen sind nur bei nachgewiesenen standesamtlichen Änderungen zwischen Buchung und Abflug möglich; im übrigen gelten die unter Ziffer 6. genannten Umbuchungsmodalitäten.
Es werden keine Papiertickets ausgestellt oder zugesandt. Der Fluggast erhält bei Buchung eine Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer per Email zugesandt, die er beim Einchecken mit seinem gültigen Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass Visum etc. sowie ggfs. erforderlichen Gesundheitsunterlagen (ärztliche Atteste, Impfbescheinigungen u.ä.) vorlegen muss (im Folgenden "Reiseunterlagen").
Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Diese gelten nur für die Beförderung vom gebuchten Abflugs- zum Bestimmungsort für den in der Buchungsbestätigung genannten Fluggast und die genannten Flugzeiten. Die Zahlung ist bei Buchung fällig.
In einigen Ländern können ggf. Steuern und sonstige Abgaben durch Behörden oder Flughafenunternehmen direkt vom Fluggast verlangt werden. Diese sind deshalb nicht im Flugpreis enthalten und sind vom Fluggast zusätzlich zu zahlen.
Germania behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugreisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und auch nicht von Germania vorhersehbar oder vermeidbar waren.
Die Erhöhung ist dann zulässig, wenn passagierbezogene Flughafen- oder sonstige Gebühren, Zuschläge und/oder Entgelte neu eingeführt werden oder sich nachträglich um mindestens 10 % erhöhen und dies dem Fluggast unverzüglich, und spätestens am 21. Tag vor dem Flugreisetermin mitgeteilt wird. Die passagierbezogene Erhöhung wird unmittelbar pro Fluggast umgewälzt.
Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtflugpreises ist der Fluggast berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Fluggast hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von Germania über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.
Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine von Germania akzeptierte Kreditkarte oder über ein Lastschriftverfahren. Das Lastschriftverfahren setzt die Benennung eines deutschen Bankkontos voraus, ferner müssen zwischen Buchung und Abflugtermin mindestens 7 Arbeitstage liegen.
Eine Anzahlung ist nicht möglich.
Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) ist Germania berechtigt, Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr zur Geltendmachung des Verzugsschadens in Höhe von EUR 10,00 zu verlangen, die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Zu fehlender bzw. nicht rechtzeitiger Zahlung zählt auch der Fall, dass ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus der Buchung entstandenen Forderung verweigert.
Im Falle der Rückbelastung (d.h. wenn der von Germania bei dem von dem Kunden angegebenen Kreditinstitut oder Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder ins sonstiger Weise geltend gemacht wird) ist eine Rückbelastungs-/Schadenspauschale in Höhe von EUR 35,00 pro Buchung an Germania zu entrichten.
In allen vorgenannten Fällen bleibt dem Fluggast das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass Germania kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Eine Sitzplatzreservierung kann ausschließlich bei Buchung eines Flugtickets über die Internetseite www.flygermania.de und gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von EUR 10,00 pro Person und Strecke vorgenommen werden. Ohne eine solche Sitzplatzreservierung besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz und es gelten die beim Check-in zugewiesenen Sitzplätze.
Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Fluggastes der Flugtermin in der gültigen Flugplanperiode oder ein (oder mehrere) Fluggäste vor den einzelnen Abflügen geändert werden, ohne dass sich die Gesamtanzahl der Fluggäste ändert.
Eine Umbuchung kann nur innerhalb von max. 6 Monaten ab ursprünglicher Buchung vorgenommen werden. Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von 2 Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit möglich.
Bei Umbuchungen (= anderer Fluggast oder anderer Flugtermin) ist jeweils der Differenzbetrag zum aktuellen, ggf. höheren Tarif zu zahlen; eine Umbuchung in niedriger tarifierte Abflüge ist nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. Zusätzlich ist eine Bearbeitungebühr in Höhe von EUR 30,00 pro Passagier und Strecke zu entrichten.
Die Stornierung eines gebuchten Fluges oder einer anderen bestätigten Leistung (z.B. Tierbeförderung, Sonderreservierung) muss Germania schriftlich per Brief, per Fax +49 (0)30 522 80 8361 oder per Email an vertrieb@germania.aero unter Angabe der Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei Germania. Nach Reiseantritt ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Wird ein gebuchter Flug entweder storniert oder nicht angetreten (sei es wegen Nichterscheinens des Fluggastes oder wegen Vorlage nicht vollständiger Reiseunterlagen bei Abfertigung o.ä.) bleibt der Fluggast zur Begleichung des Flugpreises verpflichtet, es sei denn, der zum Nichtantritt oder zur Stornierung führende Umstand ist von Germania zu vertreten. Dies gilt auch, wenn der Fluggast vorher mitgeteilt hat, dass er den Flug nicht in Anspruch nehmen wird. Passagierbezogene Entgeltanteile (wie pro Passagier berechnete Gebühren oder Entgelte) sind abzuziehen, für die Erstattung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Fluggast bleibt es unbenommen, in den oben genannten Fällen nachzuweisen, dass Germania durch den Nichtantritt des Fluges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Bevor Germania den Buchungswunsch des Kunden entgegennimmt, wird er über die planmäßigen Abflugszeiten informiert, so wie diese zu diesem Zeitpunkt gelten.
Es ist möglich, dass Germania nach Buchung Flugzeitenänderungen vornehmen muss. Wenn möglich, wird Germania den Fluggast über die Änderung informieren. Bei Vornahme einer nennenswerten Änderung, die für den Fluggast nicht annehmbar ist und wenn keine Umbuchung auf einen annehmbaren Flug möglich ist, hat der Fluggast das Recht auf Erstattung des Flugpreises. Sonstige Rechte des Fluggastes bleiben unberührt. Dem Fluggast wird empfohlen, sich die Flugzeit telefonisch im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden jeweils vor Hin- und Rückflug über das Service Center unter Tel: +49 (0)30-69 802 49993 bestätigen zu lassen.
Germania ist – soweit erforderlich - berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen, wobei Germania für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt.
Für den Fall des Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen wird Germania, unabhängig vom Grund des Wechsels, unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über die Änderungen informiert wird. In jedem Fall wird der Fluggast bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg unterrichtet, (EG-VO 2111/05).
Die Haftung bei der vorliegenden Beförderung von Personen sowie von Fracht und Gepäck innerhalb und außerhalb der Europäischen Gemeinschaft unterliegt den Haftungsbeschränkungen des Luftverkehrsgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vom 09.10.1997 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 geänderten Fassung („VO (EG) 2027/97“), des Übereinkommens vom 28.05.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr („Montrealer Übereinkommen“), bzw. des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts vom 12.10.1929 in der Fassung des Haager Protokolls vom 28.09.1955, je nachdem, ob es sich um eine nationale oder internationale Beförderung im Sinne des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens handelt.
Die Haftung von Germania übersteigt in keinem Falle den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist Germania nur für Schäden (sowohl direkte als auch mittelbare oder Folgeschäden) haftbar, wenn sie diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat; die Vorschriften des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt.
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so finden die Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder der Minderung der Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des Geschädigten Anwendung. Dies gilt entsprechend, wenn der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht nicht nachkommt.
Für Irrtümer oder Auslassungen in Flugplänen oder anderen Veröffentlichungen von Verkehrszeiten sowie für Auskünfte von Agenten, Bediensteten oder Bevollmächtigten von Germania im Hinblick auf Daten, Abflug- und Ankunftszeiten oder die Flugdurchführung haftet Germania nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Ausschluss und Beschränkungen der Haftung der Germania gelten sinngemäß auch zugunsten seiner Agenten, Bediensteten, Vertretern sowie jeder Person, deren Fluggerät von der Germania benutzt wird, einschließlich deren Agenten, Bediensteten und Vertreter sowie für „Flugreise-Veranstalter“ einschließlich deren Agenten, Bediensteten und Vertreter. Der Gesamtbetrag, der etwa von Germania und den genannten Personen als Schadensersatz zu leisten ist, darf die für Germania geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten.
Jeglicher Haftungsausschluss nach diesen Bestimmungen gilt auch für Fluggäste, die kostenlos oder mit einem Sondertarif fliegen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.
Germania ist im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Maßgabe des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen befugt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Diese Verarbeitung oder Nutzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu folgenden Zwecken: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren. Zu diesen Zwecken wird Germania ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu sperren, zu löschen, zu nutzen und sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter, sowie an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen im Auftrag von Germania bereitstellen, zu übermitteln. Germania ist ferner berechtigt, die Passdaten und die im Zusammenhang mit der Luftbeförderung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
Es gelten ergänzend, als Bestandteil dieser AGB, die Germania Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) sowie im Falle der Buchung bei einem „Flugreise-Veranstalter“ dessen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten für die Flugabwicklung vorrangig die GMI ABB, dann die GMI AGB und sodann die AGB des „Flugreise-Veranstalters“ .
Der Beförderungsvertrag und diese AGB unterliegen deutschem Recht. Im kaufmännischen Verkehr ist der Gerichtsstand Berlin. Im übrigen richtet sich der Gerichtstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.